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§ 8a Promotionsordnung für die Fachmittelschule - Rechtsmittel

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§ 8a Promotionsordnung für die Fachmittelschule · Rechtsmittel

1. Der Rechtsschutz gegen Entscheide gestützt auf die vorliegende Promotionsordnung richtet sich nach den Bestimmungen der Rechtspflege des Schulgesetzes vom 27. September 1990.

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