§ 2 Promotionsordnung für die Wirtschaftsmittelschule Zug (PO WMS) - Zeugnis
§ 2 PO WMS · Zeugnis
1. Schülerinnen und Schüler der Wirtschaftsmittelschule erhalten am Ende jeden Semesters ein Zeugnis.
2. Jedes Zeugnis enthält für das abgelaufene Semester einen Promotionsentscheid und Angaben über die Leistungen in den einzelnen Promotionsfächern sowie im Fach Sport und bestätigt den Besuch des Unterrichts in weiteren Fächern.
3. In der Rubrik Bemerkungen werden längere Absenzen begründet sowie Ein- und Austritte während des Semesters und weitere, nicht promotionswirksame Ausbildungselemente eingetragen. Bemerkungen allgemeiner Art, namentlich Charaktereigenschaften und Arbeitshaltungen, können in einem Begleitschreiben zum Zeugnis erwähnt werden.
4. Für die Leistungen werden folgende ganze und dazwischen liegende halbe Noten erteilt
a) 6 = sehr gut
b) 5 = gut
c) 4 = genügend
d) 3 = ungenügend
e) 2 = schwach
f) 1 = sehr schwach