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414.136 CH-ZG

§ 3 Promotionsordnung für das Kurzzeitgymnasium der Kantonsschule Rotkreuz - Beurteilungszeitpunkt

Beurteilung - Zeugnis
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§ 3 PO KZG KSR · Beurteilungszeitpunkt

1. Die promotionswirksame Beurteilung der Schülerinnen und Schüler erfolgt jeweils am Ende des Schuljahrs.

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