414.113
KMV
CH-ZG
§ 8 Verordnung über die kantonalen Mittelschulen (KMV) - Mensa
Schülerinnen und Schüler
§ 8 KMV · Mensa
1. Die Direktion für Bildung und Kultur wird ermächtigt, im Einvernehmen mit der Finanzdirektion mit einer Institution einen Vertrag über die Führung einer schulinternen Mensa abzuschliessen.
2. Die Schulleitung definiert den Rahmen für ein bedürfnisgerechtes Angebot.