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414.113 KMV CH-ZG

§ 7 Verordnung über die kantonalen Mittelschulen (KMV) - Schulärztlicher Dienst

Schülerinnen und Schüler
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§ 7 KMV · Schulärztlicher Dienst

1. Die Kantonsärztin bzw. der Kantonsarzt ist mit dem schulärztlichen Dienst beauftragt, der insbesondere in der medizinischen Beratung einer kantonalen Mittelschule besteht.

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