414.113
KMV
CH-ZG
§ 7 Verordnung über die kantonalen Mittelschulen (KMV) - Schulärztlicher Dienst
Schülerinnen und Schüler
§ 7 KMV · Schulärztlicher Dienst
1. Die Kantonsärztin bzw. der Kantonsarzt ist mit dem schulärztlichen Dienst beauftragt, der insbesondere in der medizinischen Beratung einer kantonalen Mittelschule besteht.