414.113
KMV
CH-ZG
§ 4 Verordnung über die kantonalen Mittelschulen (KMV) - Schülerinnen- und Schülerberatung
Schülerinnen und Schüler
§ 4 KMV · Schülerinnen- und Schülerberatung
1. Die Schulkommission regelt die Schülerinnen- und Schülerberatung.
2. Jede kantonale Mittelschule bietet eine Schülerinnen- und Schülerberatung an.
3. Die Beratung ist kostenlos.