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414.113 KMV CH-ZG

§ 4 Verordnung über die kantonalen Mittelschulen (KMV) - Schülerinnen- und Schülerberatung

Schülerinnen und Schüler
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§ 4 KMV · Schülerinnen- und Schülerberatung

1. Die Schulkommission regelt die Schülerinnen- und Schülerberatung.

2. Jede kantonale Mittelschule bietet eine Schülerinnen- und Schülerberatung an.

3. Die Beratung ist kostenlos.

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