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414.113 KMV CH-ZG

§ 25 Verordnung über die kantonalen Mittelschulen (KMV) - Aufgaben

Schulkommission
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§ 25 KMV · Aufgaben

1. Die Aufgaben der Schulkommission richten sich nach dem Gesetz über die kantonalen Schulen.

2. Die Schulkommission hat im Wesentlichen folgende Aufgaben

a) sie genehmigt die strategischen Elemente der Schulentwicklung und beteiligt sich an deren Entwicklung;

b) sie überprüft die Umsetzung der internen Evaluation anhand der Rechenschaftsberichte der Schule;

c) sie genehmigt das Konzept für die Personalführung;

d) sie entscheidet über eine Vertretung der Schülerschaft an ihren Sitzungen;

e) sie beaufsichtigt die Tätigkeit der Schülerinnen- und Schülerberatung;

f) sie legt Höchstansätze für die Beiträge an Sprachaufenthalte, Schul- und Klassenlager, Arbeits- und Projektwochen sowie Schul- und Studienreisen fest.

3. Die Schulkommission beantragt

a) die Ausgestaltung und die Organisation des Schulangebotes, u.a. die Führung von Schwerpunkt- und Ergänzungsfächern an den Gymnasien;

b) die für die Führung und Entwicklung der Schule notwendigen Rahmenbedingungen;

c) die Anstellung der Mitglieder der Schulleitung.

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