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414.113 KMV CH-ZG

§ 24 Verordnung über die kantonalen Mittelschulen (KMV) - Klassenvertretung

Schulorganisation
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§ 24 KMV · Klassenvertretung

1. Jede Klasse wählt eine Klassenvertretung mit der Aufgabe, die Klasse gegenüber den Lehrpersonen und der Schulleitung zu vertreten.

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