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414.113 KMV CH-ZG

§ 23 Verordnung über die kantonalen Mittelschulen (KMV) - Klassenlehrpersonen

Schulorganisation
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§ 23 KMV · Klassenlehrpersonen

1. Jede Klasse wird von einer Klassenlehrperson betreut. Die Schulleitung erlässt ein Reglement über die Aufgaben der Klassenlehrpersonen.

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