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414.113 KMV CH-ZG

§ 21 Verordnung über die kantonalen Mittelschulen (KMV) - Projekte

Schulorganisation
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§ 21 KMV · Projekte

1. Auf Antrag der betroffenen Schulleitung kann die Direktion für Bildung und Kultur für bestimmte Projekte eine Projektleitung auf Zeit ernennen.

2. Im Antrag sind zu umschreiben

a) Ziele

b) Auftrag

c) Kompetenzen

d) Zeitplan

e) Kostenrahmen

f) Unterrichtsentlastung

g) Unterstellung

3. Die betroffene Schulleitung kann zur Behandlung von Spezialfragen schulinterne Arbeitsgruppen einsetzen.

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