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414.113 KMV CH-ZG

§ 20 Verordnung über die kantonalen Mittelschulen (KMV) - Mentorat

Schulorganisation
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§ 20 KMV · Mentorat

1. Neue Lehrpersonen werden durch eine Mentorin bzw. einen Mentor begleitet.

2. Die Schulleitung erlässt ein Mentoratsreglement.

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