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414.113 KMV CH-ZG

§ 2 Verordnung über die kantonalen Mittelschulen (KMV) - Rechte und Pflichten

Schülerinnen und Schüler
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§ 2 KMV · Rechte und Pflichten

1. Die Rechte und Pflichten der Schülerinnen und Schüler richten sich nach dem Gesetz über die kantonalen Schulen.

2. In einer kantonalen Mittelschule hat die Schülerinnen- und Schülervertretung das Recht, in allen Belangen der Schule zuhanden der zuständigen Instanzen Anträge zu stellen.

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