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414.113 KMV CH-ZG

§ 18 Verordnung über die kantonalen Mittelschulen (KMV) - Fachschaften bzw. Fachgruppen

Schulorganisation
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§ 18 KMV · Fachschaften bzw. Fachgruppen

1. Die Fachschaften sind Zusammenschlüsse aller Lehrpersonen, die dasselbe Fach unterrichten. Die Fachgruppen sind Zusammenschlüsse aller Lehrpersonen, die verwandte Fächer unterrichten.

2. Innerhalb der Fachschaft bzw. Fachgruppe besitzt jede Lehrperson ein Stimmrecht.

3. Über die Bildung von Fachschaften und Fachgruppen entscheidet die Schulleitung.

4. Die Fachschaften und Fachgruppen treffen sich zur Behandlung von Fachfragen mindestens einmal im Semester.

5. Die Fachschaften bzw. Fachgruppen haben ein Antragsrecht an die Schulleitung.

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