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414.113 KMV CH-ZG

§ 17 Verordnung über die kantonalen Mittelschulen (KMV) - Leitung Zentrale Dienste

Schulorganisation
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§ 17 KMV · Leitung Zentrale Dienste

1. Jede Schulleitung hat eine Leitung Zentrale Dienste. Es ist ein Co-Leitungsmodell möglich.

2. Die Leitung Zentrale Dienste ist der Schulleitung unterstellt.

3. Sie nimmt an den Sitzungen der Schulleitung mit beratender Stimme teil.

4. Die Aufgaben und Kompetenzen sind in einem Stellenbeschrieb geregelt.

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