Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
414.113 KMV CH-ZG

§ 14 Verordnung über die kantonalen Mittelschulen (KMV) - Weiterbildung / Bildungsurlaub

Lehrpersonen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (25 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 14 KMV · Weiterbildung / Bildungsurlaub

1. Die Schulleitung bewilligt die Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen der Lehrpersonen. Sie kann die Lehrpersonen zur Teilnahme an Weiterbildungskursen verpflichten.

2. Für die Einzelheiten der Unterstützung gelten die Bestimmungen des Reglements über die Weiter- oder Zusatzausbildung sowie den Bildungsurlaub des Staatspersonals vom 17. Mai 2005.

← § 13 KMV Verordnung über die kantonalen Mittelschulen (KMV) - Eintritt § 15 KMV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →