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414.113 KMV CH-ZG

§ 1 Verordnung über die kantonalen Mittelschulen (KMV) - Eintritt

Schülerinnen und Schüler
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§ 1 KMV · Eintritt

1. Der Eintritt in eine kantonale Mittelschule richtet sich nach dem Reglement betreffend das Übertrittsverfahren bzw. nach dem Reglement über die Promotion an den öffentlichen Schulen und dem Reglement für den Eintritt in die und den Wechsel zwischen den kantonalen Mittelschulen.

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