413.41
CH-ZG
Art. 6 Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld - Stiftungsrat Zusammensetzung
Organisation
Art. 6 Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld · Stiftungsrat Zusammensetzung
1. Der Stiftungsrat besteht aus je einem Vertreter des Bundes und der Vertragspartner. Die Kantone Graubünden und St. Gallen bestimmen je zwei Vertreter.
2. Ein Vertreter des Verbands Schweizer Förster kann an den Sitzungen des Stiftungsrates teilnehmen. Er hat beratende Stimme.