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413.41 CH-ZG

Art. 5 Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld - Organe

Organisation
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Art. 5 Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld · Organe

1. Die Organe sind

a) Stiftungsrat

b) Ausschuss des Stiftungsrates

c) Kontrollstelle

d) Prüfungskommission

e) Direktion

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