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Art. 4 Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld - Kündigung der Vereinbarung

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 4 Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld · Kündigung der Vereinbarung

1. Jeder Vertragspartner kann die Vereinbarung unter Beachtung einer dreijährigen Frist auf das Jahresende kündigen.

2. Finanzielle Leistungen werden nicht zurückerstattet.

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