413.41
CH-ZG
Art. 3 Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld - Beitritt zur Vereinbarung
Allgemeine Bestimmungen
Art. 3 Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld · Beitritt zur Vereinbarung
1. Weitere Kantone können der Vereinbarung beitreten.
2. Sie haben eine angemessene Einkaufssumme zu leisten.