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Art. 3 Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld - Beitritt zur Vereinbarung

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 3 Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld · Beitritt zur Vereinbarung

1. Weitere Kantone können der Vereinbarung beitreten.

2. Sie haben eine angemessene Einkaufssumme zu leisten.

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