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Art. 23 Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld - Finanzierung

Schluss- und Übergangsbestimmungen
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Art. 23 Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld · Finanzierung

1. Art. 16 bis 21 dieser Vereinbarung werden erstmals für das Betriebsjahr 1992 und für die Finanzierung des Um- und Erweiterungsbaus (Projekt 1990) angewendet.

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