413.41
CH-ZG
Art. 14 Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld - Aufnahme von Schülern
Schulbetrieb
Art. 14 Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld · Aufnahme von Schülern
1. Die Schüler müssen die bundesrechtlich festgelegten Anforderungen erfüllen.