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Art. 14 Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld - Aufnahme von Schülern

Schulbetrieb
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Art. 14 Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld · Aufnahme von Schülern

1. Die Schüler müssen die bundesrechtlich festgelegten Anforderungen erfüllen.

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