413.41
CH-ZG
Art. 13 Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld - Anwendbares Recht
Organisation
Art. 13 Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld · Anwendbares Recht
1. Das Gesetz über das Verfahren in Verwaltungs- und Verfassungssachen des Kantons Graubünden wird sachgemäss angewendet.