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Art. 13 Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld - Anwendbares Recht

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Art. 13 Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld · Anwendbares Recht

1. Das Gesetz über das Verfahren in Verwaltungs- und Verfassungssachen des Kantons Graubünden wird sachgemäss angewendet.

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