413.41
CH-ZG
Art. 11 Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld - Prüfungskommission
Organisation
Art. 11 Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld · Prüfungskommission
1. Die Prüfungskommission besteht aus fünf Mitgliedern.
2. Sie beaufsichtigt den Schulbetrieb und nimmt die Schlussprüfungen ab.