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Art. 10 Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld - Kontrollstelle

Organisation
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Art. 10 Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld · Kontrollstelle

1. Als Kontrollstelle amtet die Finanzkontrolle des Kantons Graubünden.

2. Sie prüft die Kapital- und Betriebsrechnung und erstattet dem Stiftungsrat jährlich Bericht und Antrag.

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