413.41
CH-ZG
Art. 10 Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld - Kontrollstelle
Organisation
Art. 10 Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld · Kontrollstelle
1. Als Kontrollstelle amtet die Finanzkontrolle des Kantons Graubünden.
2. Sie prüft die Kapital- und Betriebsrechnung und erstattet dem Stiftungsrat jährlich Bericht und Antrag.