413.41
CH-ZG
Art. 1 Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld - Grundsatz
Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld · Grundsatz
1. Die Vertragspartner haben vereinbart, zur Ausbildung von Förstern eine Stiftung im Sinne von Art. 80 ff. ZGB zu errichten, welche eine Försterschule betreibt.