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413.21 CH-ZG

§ 2 Kantonsratsbeschluss betreffend Standortbeitrag an die Mieterausbaukosten eines Bildungszentrums von XUND in Rotkreuz

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§ 2 Kantonsratsbeschluss betreffend Standortbeitrag an die Mieterausbaukosten eines Bildungszentrums von XUND in Rotkreuz

1. Der Beitrag wird in drei Tranchen wie folgt ausbezahlt

a) Die erste Tranche von 2 Millionen Franken wird ausbezahlt, wenn der vorliegende Beschluss in Rechtskraft erwachsen ist.

b) Die zweite Tranche von maximal 7 Millionen Franken wird nach der Übernahme des Gebäudes S45 im Rohbau für den Mieterausbau und der Überprüfung des Mittelbedarfs auf der Basis des aktualisierten Kostenvoranschlags nach Vorliegen von 80 Prozent der Vergaben ausbezahlt.

c) Die dritte Tranche wird nach Vorliegen der Schlussbauabrechnung ausbezahlt und besteht maximal aus der Differenz zwischen dem Gesamtbetrag von 10 Millionen Franken und den ausbezahlten Tranchen.

2. Die Einzelheiten werden nach Vorliegen des definitiven Kostenvoranschlags betreffend Mieterausbau in einer Vereinbarung zwischen XUND und der Volkswirtschaftsdirektion geregelt.

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