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413.20 HFIE CH-ZG

§ 9 Reglement über die Höhere Fachschule für Informatik und Elektrotechnik (HFIE) (Reglement HFIE) - Übertritt

Promotion
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§ 9 Reglement HFIE · Übertritt

1. Am Ende des 1. bis und mit 5. Semesters wird auf Grund der erfolgreich abgeschlossenen Module über die Promotion entschieden.

2. Definitiv ins nächste Semester wird promoviert, wer im abgeschlossenen Semester die Pflicht- und Wahlpflichtmodule abgeschlossen hat. Der Durchschnitt der Abschlüsse aller Pflicht- und Wahlpflichtmodule beträgt mindestens 4.0, davon dürfen maximal 2 Modulabschlüsse 3.0 oder 3.5 sein. Beim Präsenzunterricht wird eine Präsenzzeit von mindestens 80 % gefordert.

3. Provisorisch in das nächste Semester wird promoviert, wer die Bedingungen für die definitive Promotion nicht erfüllt. Über eine zweite provisorische Promovierung entscheidet die HFIE-Kommission.

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