413.20
HFIE
CH-ZG
§ 7 Reglement über die Höhere Fachschule für Informatik und Elektrotechnik (HFIE) (Reglement HFIE) - Aufnahmeentscheid
Aufnahme
§ 7 Reglement HFIE · Aufnahmeentscheid
1. Über den Entscheid betreffend der Aufnahme an die HFIE wird die Bewerberin oder der Bewerber schriftlich informiert.
2. Der Eintritt erfolgt in der Regel im Spätsommer desjenigen Jahrs, in welchem das Aufnahmeverfahren erfolgreich absolviert wurde. Er kann in begründeten Fällen um maximal zwei Studiengänge hinausgeschoben werden.
3. Über die Aufnahme einer Bewerberin oder eines Bewerbers mit besonderen Vorkenntnissen bzw. Ausbildungen entscheidet die Leitung der HFIE.