413.20
HFIE
CH-ZG
§ 6 Reglement über die Höhere Fachschule für Informatik und Elektrotechnik (HFIE) (Reglement HFIE) - Aufnahmeverfahren
Aufnahme
§ 6 Reglement HFIE · Aufnahmeverfahren
1. In der Regel wird alle Jahre ein Aufnahmeverfahren durchgeführt. Es besteht wahlweise aus einer Aufnahmeprüfung bzw. einem Gespräch und der Präsentation des Curriculums über die persönliche Berufspraxis.
2. Die Bewerberin oder der Bewerber hat einen Nachweis über ihre bisherige praktische Tätigkeit sowie sämtliche Schul- und Arbeitszeugnisse vorzuweisen.
3. Das erfolgreich absolvierte Aufnahmeverfahren berechtigt unter Vorbehalt von § 5 Abs. 2 zum Eintritt in das erste Semester des betreffenden Lehrgangs.
4. Die Leitung der HFIE ist für die Durchführung des Aufnahmeverfahrens zuständig.