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413.20 HFIE CH-ZG

§ 5 Reglement über die Höhere Fachschule für Informatik und Elektrotechnik (HFIE) (Reglement HFIE) - Aufnahmebedingungen

Aufnahme
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§ 5 Reglement HFIE · Aufnahmebedingungen

1. Für die Aufnahme an die HFIE gelten folgende Bedingungen

a) Prüfungsfrei aufgenommen wird, wer gemäss Rahmenlehrplan HFIE einen für den Bildungsgang als einschlägig geltenden Berufsabschluss vorweisen kann.

b) Inhaberinnen und Inhaber anderer Fähigkeitszeugnisse und anderer Abschlüsse der Sekundarstufe II werden aufgenommen, wenn sie sich in einer Eignungsabklärung über die erforderlichen Grundkenntnisse ausweisen und vor dem Eintritt in den Bildungsgang in einem einschlägigen Berufsfeld eine praktische Tätigkeit von mindestens einem Jahr nachweisen können.

c) Es ist eine Tätigkeit während des Studiums in einem einschlägigen Berufsfeld von mindestens 50 % auszuweisen.

d) Es sind Kenntnisse der englischen Sprache gemäss Niveau A2 des europäischen Referenzrahmens auszuweisen.

e) Es sind Deutschkenntnisse mindestens im Niveau B2 auszuweisen.

2. Die Zahl der Studienplätze ist beschränkt. Übersteigt die Zahl der Bewerbenden, welche die Aufnahmebedingungen erfüllen, die Zahl der Studienplätze, so entscheidet die Leitung der HFIE abschliessend über die Aufnahme.

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