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413.20 HFIE CH-ZG

§ 4 Reglement über die Höhere Fachschule für Informatik und Elektrotechnik (HFIE) (Reglement HFIE) - Hospitierende

Organisation
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§ 4 Reglement HFIE · Hospitierende

1. Hospitierende können am Unterricht an einem oder mehreren Modulen teilnehmen, sofern sie auf Grund ausgewiesener Voraussetzungen dem Unterricht zu folgen vermögen, in der betreffenden Klasse genügend Platz vorhanden ist und sie die für sie gegebenenfalls festgesetzte Gebühr entrichtet haben.

2. Die Hospitierenden sind verpflichtet, den Unterricht regelmässig (mindestens 80 %) zu besuchen und die verlangten Aufgaben zu erledigen. Das Qualifikationsverfahren pro Modul ist vollständig zu absolvieren.

3. Die Hospitierenden erhalten bei einem ordnungsgemässen Besuch eine Modulbestätigung mit Notenangabe.

4. Als Hospitierende können für ausgewählte Module auch lernstarke Lernende des GIBZ (ab dem 3. Lehrjahr) im Rahmen der Begabungsförderung am GIBZ aufgenommen werden. Erfolgreiche Modulabschlüsse können später bis max. 5 Jahre nach Abschluss im HF-Studium der HFIE entsprechend angerechnet werden.

5. Austritte sind jeweils auf das Semesterende möglich.

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