§ 2 Reglement über die Höhere Fachschule für Informatik und Elektrotechnik (HFIE) (Reglement HFIE) - HFIE Kommission
§ 2 Reglement HFIE · HFIE Kommission
1. Die Volkswirtschaftsdirektion wählt für eine Amtsdauer von 4 Jahren eine HFIE Kommission, die 7 bis 9 Mitglieder zählt, sich selber konstituiert und insbesondere ihre Präsidentin oder ihren Präsidenten wählt.
2. Die Leitung der HFIE und eine Vertretung des Amts für Berufsbildung gehören der Kommission von Amtes wegen an. Zwei Kommissionsmitglieder rekrutieren sich aus einschlägigen Organisationen der Arbeitswelt (OdA).
3. Die Kommission kann Ausschüsse bilden und bei Bedarf Fachleute zuziehen.
4. Die Kommission berät und unterstützt die Leitung der HFIE insbesondere in strategischer Hinsicht. Sie
a) begutachtet das Studienkonzept, die Modulinhalte und -abschlüsse;
b) beurteilt die Entwicklungen im personalisierten Lernen sowie im Projektunterricht;
c) befasst sich mit der Weiterentwicklung der HFIE;
d) orientiert sich über den Stand und die Qualität der Ausbildung vor Ort;
e) erlässt Richtlinien betreffend Bestehensregeln für die Modulabschlüsse und für die Diplomarbeit;
f) ernennt die Prüfungsexpertinnen und -experten auf Vorschlag der Leitung der HFIE;
g) erwahrt die Diplomnoten;
h) entscheidet über Anträge der Leitung HFIE;
i) entscheidet über Einsprachen.