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413.18 WERZ CH-ZG

§ 4 Kantonsratsbeschluss betreffend Beteiligung des Kantons am Weiterbildungsinstitut für Energie- und Rohstoff-Rückgewinnung Zug (WERZ)

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§ 4 Kantonsratsbeschluss betreffend Beteiligung des Kantons am Weiterbildungsinstitut für Energie- und Rohstoff-Rückgewinnung Zug (WERZ)

1. Dieser Beschluss tritt am Tage nach der Publikation im Amtsblatt in Kraft.

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