413.18
WERZ
CH-ZG
§ 3 Kantonsratsbeschluss betreffend Beteiligung des Kantons am Weiterbildungsinstitut für Energie- und Rohstoff-Rückgewinnung Zug (WERZ)
§ 3 Kantonsratsbeschluss betreffend Beteiligung des Kantons am Weiterbildungsinstitut für Energie- und Rohstoff-Rückgewinnung Zug (WERZ)
1. Die das Institut betreibende Hochschule (HSR) ist bei positivem Rechnungsabschluss verpflichtet, in Absprache mit der Volkswirtschaftsdirektion, in den jeweiligen Jahresrechnungen des Instituts Reserven zu bilden, um das Weiterbildungsangebot im Bereich Energierückgewinnung und Recycling am Standort Zug weiterzuentwickeln.