413.16
HFTGHESTG
CH-ZG
§ 8 Reglement über die Höhere Fachschule für Technik und Gestaltung (HFTG) - Semesterzeugnis
Promotion
§ 8 Reglement über die Höhere Fachschule für Technik und Gestaltung (HFTG) · Semesterzeugnis
1. Bei Semesterschluss erhalten die Studierenden ein Zeugnis, das die Bewertungen derjenigen Fächer enthält, die im betreffenden Semester unterrichtet wurden, sowie den Durchschnitt pro Kompetenzbereich.
2. Grundlage für die Semesternoten bilden jeweils mindestens drei Lernzielkontrollen; in Fächern mit 40 oder weniger Lektionen pro Semester mindestens zwei Lernbewertungen. Die Semesternoten werden in halben oder ganzen Noten ausgewiesen.