413.16
HFTGHESTG
CH-ZG
§ 7 Reglement über die Höhere Fachschule für Technik und Gestaltung (HFTG) - Aufnahmeentscheid
Aufnahme
§ 7 Reglement über die Höhere Fachschule für Technik und Gestaltung (HFTG) · Aufnahmeentscheid
1. Über den Entscheid betreffend die Aufnahme an die HFTG wird die Bewerberin oder der Bewerber schriftlich informiert.
2. Der Eintritt erfolgt in der Regel im Spätsommer desjenigen Jahres, in welchem das Aufnahmeverfahren erfolgreich absolviert wurde. Er kann in begründeten Fällen um längstens zwei Jahre nach diesem Zeitpunkt hinausgeschoben werden.
3. Über die Aufnahme einer Bewerberin oder eines Bewerbers mit besonderen Vorkenntnissen und / oder Ausbildungen entscheidet die Leitung der HFTG.