413.16
HFTGHESTG
CH-ZG
§ 6 Reglement über die Höhere Fachschule für Technik und Gestaltung (HFTG) - Aufnahmeverfahren
Aufnahme
§ 6 Reglement über die Höhere Fachschule für Technik und Gestaltung (HFTG) · Aufnahmeverfahren
1. In der Regel wird alle zwei Jahre ein Aufnahmeverfahren durchgeführt. Es besteht aus einem Gespräch und der Präsentation einer persönlichen Arbeitsmappe.
2. Die Bewerberin oder der Bewerber hat eine Arbeitsmappe mit der Dokumentation über ihre geleisteten Arbeiten aus der praktischen Tätigkeit sowie sämtliche Schul- und Arbeitszeugnisse an das Aufnahmegespräch mitzubringen.
3. Das erfolgreich absolvierte Aufnahmeverfahren berechtigt unter Vorbehalt von § 5 Abs. 2 zum Eintritt in das erste Semester des betreffenden Lehrgangs.
4. Die Leitung der HFTG ist für die Durchführung des Aufnahmeverfahrens zuständig.