§ 5 Reglement über die Höhere Fachschule für Technik und Gestaltung (HFTG) - Aufnahmebedingungen
§ 5 Reglement über die Höhere Fachschule für Technik und Gestaltung (HFTG) · Aufnahmebedingungen
1. Für die Aufnahme an die HFTG gelten folgende Bedingungen
a) * Prüfungsfrei aufgenommen wird, wer gemäss entsprechendem Rahmenlehrplan einen für die Fachrichtung als einschlägig geltenden Berufsabschluss hat.
b) * Inhaberinnen und Inhaber anderer Fähigkeitszeugnisse und anderer Abschlüsse der Sekundarstufe II werden aufgenommen, wenn sie sich in einer Eignungsabklärung über die erforderlichen Grundkenntnisse ausweisen und vor dem Eintritt in den Bildungsgang in einem einschlägigen Berufsfeld eine praktische Tätigkeit von mindestens einem Jahr ausgeübt haben.
2. Die Zahl der Studienplätze ist beschränkt. Übersteigt die Zahl der Bewerbenden, welche die Aufnahmebedingungen erfüllen, die Zahl der Studienplätze, so entscheidet die Leitung der HFTG abschliessend über die Aufnahme.