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413.16 HFTGHESTG CH-ZG

§ 3 Reglement über die Höhere Fachschule für Technik und Gestaltung (HFTG) - Studium

Organisation
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§ 3 Reglement über die Höhere Fachschule für Technik und Gestaltung (HFTG) · Studium

1. Die Lehrgänge umfassen je 3600 Lernstunden.

2. Die Ausbildung erfolgt im Präsenzunterricht, in selbständigen Projektarbeiten, in Praktika sowie im Selbststudium.

3. Das Studienkonzept gliedert sich in verschiedene Kompetenzbereiche.

4. Die Unterrichts- und Ferienzeiten richten sich nach jenen des GIBZ.

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