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413.14 HFW CH-ZG

§ 8 Reglement über die Höhere Fachschule für Wirtschaft (Reglement HFW) - Ausschluss / vorzeitiger Austritt

Zulassung zum Studium
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§ 8 Reglement HFW · Ausschluss / vorzeitiger Austritt

1. Die Rektorin bzw. der Rektor des KBZ kann auf Antrag der Leitung HFW Studentinnen und Studenten aus disziplinarischen Gründen vom Studium ausschliessen.

2. Seitens der Studentinnen und Studenten kann ein vorzeitiger Austritt nur auf Ende eines Semesters erfolgen. Dies ist der Leitung HFW spätestens dreissig Tage vor Ende des Semesters schriftlich mitzuteilen.

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