413.14
HFW
CH-ZG
§ 7 Reglement über die Höhere Fachschule für Wirtschaft (Reglement HFW) - Gasthörerinnen und Gasthörer
Zulassung zum Studium
§ 7 Reglement HFW · Gasthörerinnen und Gasthörer
1. Gasthörerinnen und Gasthörer können am Unterricht in einem oder mehreren Fächern teilnehmen, sofern in der betreffenden Klasse genügend Platz vorhanden ist. Sie erhalten eine Bestätigung für den besuchten Unterricht. Sie sind nicht zu Promotionsprüfungen zugelassen.
2. Auf Antrag der Bewerberinnen und Bewerber entscheidet die Leitung HFW über die Zulassung für jeweils ein Semester. Eintritte können jederzeit erfolgen. Austritte erfolgen jeweils auf das Semesterende.
3. Die Leitung HFW bestimmt die Semestergebühren für Gasthörerinnen und Gasthörer.