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413.14 HFW CH-ZG

§ 5 Reglement über die Höhere Fachschule für Wirtschaft (Reglement HFW) - Prüfungsfreie Aufnahme

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§ 5 Reglement HFW · Prüfungsfreie Aufnahme

1. Prüfungsfrei wird zugelassen, wer eine der folgenden Bedingungen erfüllt, bzw. eines der nachfolgenden Zeugnisse vorweisen kann

a) Fähigkeitszeugnis als Kauffrau/Kaufmann erweiterter Grundbildung oder gleichwertiger Abschluss mit einem Notendurchschnitt von 4.7 oder mehr;

b) Fähigkeitszeugnis als Kauffrau/Kaufmann erweiterter Grundbildung oder gleichwertiger Abschluss mit Einzelnoten über 4.3 in den Fächern Wirtschaft und Gesellschaft bzw. Rechnungswesen sowie in den Sprachen Deutsch und Englisch;

c) Kaufmännisches Berufsmaturitätszeugnis;

d) Gymnasiales Maturitätszeugnis mit Schwerpunktfach Wirtschaft und Recht;

e) Gymnasiales Maturitätszeugnis ohne Schwerpunktfach Wirtschaft und Recht, jedoch mit Kompetenzen im Fach «Finanzielles Rechnungswesen», welche mindestens denjenigen einer/eines Kauffrau/Kaufmanns erweiterter Grundbildung entsprechen;

f) Diplom einer höheren Berufsbildung.

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