§ 5 Reglement über die Höhere Fachschule für Wirtschaft (Reglement HFW) - Prüfungsfreie Aufnahme
§ 5 Reglement HFW · Prüfungsfreie Aufnahme
1. Prüfungsfrei wird zugelassen, wer eine der folgenden Bedingungen erfüllt, bzw. eines der nachfolgenden Zeugnisse vorweisen kann
a) Fähigkeitszeugnis als Kauffrau/Kaufmann erweiterter Grundbildung oder gleichwertiger Abschluss mit einem Notendurchschnitt von 4.7 oder mehr;
b) Fähigkeitszeugnis als Kauffrau/Kaufmann erweiterter Grundbildung oder gleichwertiger Abschluss mit Einzelnoten über 4.3 in den Fächern Wirtschaft und Gesellschaft bzw. Rechnungswesen sowie in den Sprachen Deutsch und Englisch;
c) Kaufmännisches Berufsmaturitätszeugnis;
d) Gymnasiales Maturitätszeugnis mit Schwerpunktfach Wirtschaft und Recht;
e) Gymnasiales Maturitätszeugnis ohne Schwerpunktfach Wirtschaft und Recht, jedoch mit Kompetenzen im Fach «Finanzielles Rechnungswesen», welche mindestens denjenigen einer/eines Kauffrau/Kaufmanns erweiterter Grundbildung entsprechen;
f) Diplom einer höheren Berufsbildung.