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413.14 HFW CH-ZG

§ 4 Reglement über die Höhere Fachschule für Wirtschaft (Reglement HFW) - Aufnahmebedingungen

Zulassung zum Studium
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§ 4 Reglement HFW · Aufnahmebedingungen

1. Für die Aufnahme in die HFW gelten kumulativ folgende Bedingungen

a) mindestens zwei Jahre praktische Erfahrung im kaufmännischen Berufsfeld zwischen dem Abschluss der beruflichen Grundbildung und dem Studienbeginn;

b) Berufstätigkeit von mindestens siebzig Prozent, wovon zwanzig Prozent in Form von Familien- oder Freiwilligenarbeit geleistet werden kann.

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