413.14
HFW
CH-ZG
§ 4 Reglement über die Höhere Fachschule für Wirtschaft (Reglement HFW) - Aufnahmebedingungen
Zulassung zum Studium
§ 4 Reglement HFW · Aufnahmebedingungen
1. Für die Aufnahme in die HFW gelten kumulativ folgende Bedingungen
a) mindestens zwei Jahre praktische Erfahrung im kaufmännischen Berufsfeld zwischen dem Abschluss der beruflichen Grundbildung und dem Studienbeginn;
b) Berufstätigkeit von mindestens siebzig Prozent, wovon zwanzig Prozent in Form von Familien- oder Freiwilligenarbeit geleistet werden kann.