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413.14 HFW CH-ZG

§ 3 Reglement über die Höhere Fachschule für Wirtschaft (Reglement HFW) - Beschränkung der Studienplätze

Zulassung zum Studium
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§ 3 Reglement HFW · Beschränkung der Studienplätze

1. Übersteigt die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber, welche die Aufnahmebedingungen erfüllen, die Zahl der Studienplätze, entscheidet die Leitung HFW über die Aufnahme, wobei Personen mit längerer, einschlägiger Praxiserfahrung den Vorzug erhalten.

2. Bei vergleichbarer Praxiserfahrung ist die Reihenfolge der Anmeldungen ausschlaggebend.

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