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413.13 CH-ZG

§ 9 Schulordnung des Gewerblich-industriellen Bildungszentrums, des Kaufmännischen Bildungszentrums und des Landwirtschaftlichen Bildungs- und Beratungszentrums (Schulordnung Bildungszentren)

Beschwerde
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§ 9 Schulordnung Bildungszentren

1. Das Beschwerdeverfahren richtet sich nach dem EG Berufsbildung vom 30. August 2001.

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