Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
413.13 CH-ZG

§ 2a Schulordnung des Gewerblich-industriellen Bildungszentrums, des Kaufmännischen Bildungszentrums und des Landwirtschaftlichen Bildungs- und Beratungszentrums (Schulordnung Bildungszentren)

Abwesenheiten - ...
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (9 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 2a Schulordnung Bildungszentren

1. Die Anwendung dieses Reglements liegt in der Kompetenz der Schule. Sie informiert die Lehrbetriebe in geeigneter Form.

← § 2 Schulordnung Bildungszentren Schulordnung des Gewerblich-industriellen Bildungszentrums, des Kaufmännischen Bildungszentrums und des Landwirtschaftlichen Bildungs- und Beratungszentrums (Schulordnung Bildungszentren) § 3 Schulordnung Bildungszentren →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →