Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
413.124 GIBZ CH-ZG

§ 9 Reglement für die Förderung von überdurchschnittlichen Leistungen am GIBZ - Preisverwaltung

«Dr. Christian und Dr. Jacqueline Gabrielle Seitz Preis»
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (10 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 9 Reglement für die Förderung von überdurchschnittlichen Leistungen am GIBZ · Preisverwaltung

1. Der Preis wird nach den Regeln und innerhalb der Fondsverwaltung (§ 5a) verwaltet. Für den Preis wird im Fonds eine Investitions-Nummer geführt.

← § 8 Reglement für die Förderung von überdurchschnittlichen Leistungen am GIBZ Zweck

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →