413.124
GIBZ
CH-ZG
§ 9 Reglement für die Förderung von überdurchschnittlichen Leistungen am GIBZ - Preisverwaltung
«Dr. Christian und Dr. Jacqueline Gabrielle Seitz Preis»
§ 9 Reglement für die Förderung von überdurchschnittlichen Leistungen am GIBZ · Preisverwaltung
1. Der Preis wird nach den Regeln und innerhalb der Fondsverwaltung (§ 5a) verwaltet. Für den Preis wird im Fonds eine Investitions-Nummer geführt.