Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
413.124 GIBZ CH-ZG

§ 8 Reglement für die Förderung von überdurchschnittlichen Leistungen am GIBZ - Auszeichnung

«Dr. Christian und Dr. Jacqueline Gabrielle Seitz Preis»
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (10 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 8 Reglement für die Förderung von überdurchschnittlichen Leistungen am GIBZ · Auszeichnung

1. Mit dem Preis ausgezeichnet wird die Berufsmaturandin mit dem besten Notendurchschnitt des Jahrgangs.

2. Den besten Notendurchschnitt ermittelt der Rektor bzw. die Rektorin des GIBZ.

3. Bei gleichem Notendurchschnitt wird das Preisgeld aufgeteilt.

← § 7 Reglement für die Förderung von überdurchschnittlichen Leistungen am GIBZ Zweck § 9 Reglement für die Förderung von überdurchschnittlichen Leistungen am GIBZ →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →