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413.124 GIBZ CH-ZG

§ 7 Reglement für die Förderung von überdurchschnittlichen Leistungen am GIBZ - Zweck

«Dr. Christian und Dr. Jacqueline Gabrielle Seitz Preis»
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§ 7 Reglement für die Förderung von überdurchschnittlichen Leistungen am GIBZ · Zweck

1. Der «Dr. Christian und Dr. Jaqueline Gabrielle Seitz Preis», nachfolgend «Preis», bezweckt die jährliche Auszeichnung der besten Berufsmaturandin Richtung «Technik» am GIBZ mit einem Preisgeld von 1000 Franken.

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